Begleitung bei Scheidung:
Kinderbeistand, Besuchsbegleitung & Elternberatung Damit es Kindern gut gehen kann
Kinderbeistand Wien
Wenn Eltern sich trennen, geraten Kinder oft in eine emotionale Ausnahmesituation.
Als Kinderbeistand bin ich eine vom Gericht bestellte, unabhängige und speziell geschulte Vertrauensperson, die Kinder in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren begleitet.
Ich arbeite ausschließlich mit dem Kind – nicht als Anwältin oder Verfahrenspartei, sondern als parteiliche Vertreterin seiner Interessen.
Meine Arbeitsweise als Kinderbeistand
Meine Aufgabe ist es, ein geschütztes Umfeld zu schaffen, in dem Kinder sich sicher fühlen, Vertrauen aufbauen und ihre Gedanken und Gefühle frei äußern können.
Ich erkläre den Ablauf des Verfahrens kindgerecht, höre zu, nehme Sorgen ernst und helfe dem Kind, seine Wünsche und Bedürfnisse gegenüber dem Gericht und anderen Behörden zu artikulieren – aber nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung.
Ein Sprachrohr für das Kind
Was mir Kinder erzählen, bleibt vertraulich. Ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht und gebe Inhalte nur weiter, wenn das Kind dies ausdrücklich erlaubt – es sei denn, ein übergesetzlicher Notstand liegt vor.
Ich als Kinderbeistand fungiere als „Sprachrohr für das Kind“. Denn jedes Kind hat das Recht, dass es der Richterin oder dem Richter seine Meinung frei sagen darf und sich zu diesem Zweck mit seinem Kinderbeistand treffen darf.
Aufgaben des Kinderbeistands
-
Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zum Kind
-
Erklärung des Verfahrensablaufs in kindgerechter Sprache
-
Zuhören und ernst nehmen der Sorgen und Wünsche
-
Übermittlung des Kindeswillens an das Gericht – nur mit Zustimmung des Kindes
-
Begleitung des Kindes
Nach der Bestellung des Bezirksgerichtes und einer Ernennung durch die Justizbetreuungsagentur, folgt ein einmaliges Infogespräch mit den Elternteilen. Dabei soll der momentane Zustand des Kindes beschrieben werden. Ich stehe desweiteren für Fragen hinsichtlich meiner Arbeit als Kinderbeistand zur Verfügung.
Anschließend folgen regelmäßige Termine mit dem Kind/den Kindern in meiner Praxis. Dabei werden Termine vereinbart, die idealerweise für einen bestimmten Zeitraum wöchentlich für eine Stunde, stattfinden.
Kinderbeistand-Folder
Informationen für: Eltern (arabisch, deutsch, englisch, serbisch, türkisch, ungarisch) Jugendliche (arabisch, deutsch, englisch, serbisch, türkisch, ungarisch) Kinder (arabisch, deutsch, englisch, serbisch, türkisch, ungarisch) - https://jba.gv.at/geschaeftsbereiche/kinderbeistand/
Besuchsbegleitung Für sichere und wertvolle Eltern-Kind-Zeit
Kinder brauchen die Beziehung zu beiden Elternteilen, um sich gesund und stabil entwickeln zu können. Nach einer Trennung oder Scheidung kann es jedoch schwierig sein, regelmäßige und unbelastete Kontakte aufrechtzuerhalten – insbesondere zum Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt. Emotionale Spannungen und Konflikte belasten oft alle Beteiligten.
Als qualifizierte Besuchsbegleitung ist es mir besonders wichtig, dass diese Zeit positiv erlebt wird.
Deshalb gestalte ich die Treffen individuell und orientiert an den Bedürfnissen des Kindes und der Familie. Ob bei einem gemeinsamen Ausflug, im vertrauten Alltag zu Hause, bei kreativen Aktivitäten oder in meinen Praxisräumen – die Gestaltung erfolgt in enger Abstimmung und mit viel Feingefühl.
Wenn es nicht gelingt, diese Kontakte eigenständig und verlässlich zu gestalten, kann das Gericht die Maßnahme der Besuchsbegleitung anordnen. Sie bietet einen geschützten Rahmen, in dem Begegnungen zwischen Kind und Elternteil stattfinden können – sicher, strukturiert und kindgerecht.
Kosten:
- 80 € für eine Einheit/50 Minuten
- 140 € für zwei Einheiten/100 Minuten
Vor jedem Termin stimmen wir gemeinsam ab, wie die Besuchsbegleitung aussehen soll – damit sie für alle Beteiligten eine stärkende und verbindende Erfahrung wird
Eltern und Erziehungsberatung Familienberatung in herausfordernden Zeiten – gemeinsam Lösungen finden
Trennung, Scheidung oder anhaltende Konflikte zwischen Eltern stellen Familien vor große emotionale und organisatorische Herausforderungen. Gerade in solchen Situationen ist es entscheidend, den Blick auf das Kind zu richten und Wege zu finden, wie es bestmöglich begleitet und geschützt werden kann.
In meiner Beratung geht es darum, mit beiden Elternteilen – und je nach Alter auch mit dem Kind – in einen gemeinsamen Verständigungsprozess zu kommen. Ziel ist es, die zugrundeliegenden Spannungen zu erkennen und Lösungen zu entwickeln, die tragfähig sind und dem Kind Stabilität und Orientierung geben.
Ich unterstütze Sie dabei, neue Perspektiven zu gewinnen, Kommunikationswege zu öffnen und Möglichkeiten zu schaffen, wie Sie Ihr Kind langfristig in seiner Entwicklung stärken können – auch wenn die elterliche Beziehung belastet oder zerrüttet ist. Die Beratung ist ressourcenorientiert, respektvoll und auf das Wohl des Kindes ausgerichtet.
Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung gestaltet es sich für die ehemaligen Partner oft schwierig, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen für das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder zu treffen.
Gelingt es den Eltern nicht, Regelungen im besten Interesse des Kindes zu treffen und diese auch im Alltag einzuhalten, dann kann das Gericht eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG[1] anordnen.
Eine solche Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung kann vom Gericht angeordnet werden:
-
bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
-
bei Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft
-
bei gestörter elterlicher Kommunikation und mangelnder Kooperation
-
bei Negieren kindlicher Entwicklungsbedürfnisse
-
in hocheskalierten Konflikten zwischen den Eltern (Hochstrittigkeit)
-
bei der Sorge über die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils
Das Gericht legt das Stundenausmaß der Beratung fest. Die Erziehungsberatung soll Eltern die Möglichkeit bieten in geschütztem Rahmen, außerhalb des Gerichtssaals über die Bedürfnisse ihrer Kinder zu sprechen. Idealtypisch nehmen beide Eltern teil, um gemeinsame Lösungen erarbeiten zu können.
Als Expert/innen in pädagogischen und kinderpsychologischen Angelegenheiten lenken die Erziehungsberater/innen die Aufmerksamkeit der Eltern auf ein gemeinsames Interesse: das Wohlergehen des Kindes.
Kosten:
100 € für eine Einheit/50 Minuten
160 € für eineinhalb Einheiten/80 Minuten